1. Eine verbindliche Buchung kommt erst nach einer schriftlichen Bestätigung innerhalb von 24 Stunden nach einem Angebot entweder per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg vom Gast und vom Gastgeber zustande. Mündliche Bestätigungen werden nicht akzeptiert. Nach einer schriftlichen Bestätigung muss innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises geleistet werden. Bei Kurzurlaub ist ein Betrag in Höhe von 50,00 € zu leisten.
2. Die Anzahlung wird bei Stornierung des Urlaubs nicht zurückerstattet. Falls die gebuchte Unterkunft anderweitig vermietet werden kann, wird die Anzahlung gutgeschrieben und beim nächsten Urlaub am Masererhof innerhalb eines Jahres verrechnet.
3. Eine Zimmer- oder Wohnungsstornierung (auch teilweise) ist nur bis zu 60 Tage vor der vereinbarten Anreise kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung berechnet der Gastgeber 50 % des Zimmer- bzw. Wohnungspreises, sofern nicht der Nachweis geführt wird, dass die Unterkunft anderweitig vermietet werden konnte. Um eventuelle Kosten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4. Die Wohnungen und Zimmer können am Anreisetag ab 14 Uhr bezogen werden und sollten bei der Abreise bis 10:00 Uhr geräumt sein. Gäste, die vor 14 Uhr eintreffen, werden ihre Unterkunft so früh wie möglich beziehen können, müssen aber unter Umständen eine kurze Wartezeit in Kauf nehmen. Am besten ist es, einen Tag vorher anzurufen und uns die voraussichtliche Ankunftszeit mitzuteilen.
5. Bettwäsche, Bade- und Handtücher, Geschirrtücher und Spülmittel sind in den Unterkünften vorhanden.
6. Hunde sind nur auf Anfrage und in bestimmten Wohnräumen erlaubt, in ihrem mitgebrachten Körbchen oder auf einer eigenen Decke. Bitte habt Verständnis, dass für Hunde der Aufenthalt im Frühstücksraum, auf dem Spielplatz und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht gestattet ist.
7. Beschädigungen und Verschmutzungen, z. B. Flecken am Teppichboden, Schäden an Möbeln etc., die mit der Endreinigung nicht zu beseitigen sind, sind im Mietpreis nicht enthalten. Hier trägt der Verursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Unkosten. Die Wohnung, das Zimmer und die Hütte müssen besenrein und ordentlich verlassen werden. Andernfalls wird der Mehraufwand vom Gastgeber zusätzlich in Rechnung gestellt